Wuppertal – Schwebebahn

Maklerprovision zurückfordern in Wuppertal

Wuppertal, mit rund 354.000 Einwohnern die größte Stadt des Bergischen Landes, verbindet Schwebebahn und Kultur: Die Schwebebahn als älteste Hochbahn der Welt seit 1901, das Von der Heydt-Museum mit seiner Kunstsammlung, die grüne Mittelgebirgslandschaft des Bergischen Landes, Pina Bausch und das Tanztheater sowie die steile Hanglage am Wupperufer prägen das Stadtbild. Der Markt zeigt sich stabil.

Eigentumswohnungen kosten in Wuppertal durchschnittlich 2.400 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.100 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vierstellige oder fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Wuppertal hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Wuppertal (Landgericht Wuppertal: Am Arraberg 1, 42103 Wuppertal). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Wuppertal

Landgericht Wuppertal

Am Arraberg 1, 42103 Wuppertal

Das Landgericht Wuppertal ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Wuppertal zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Wuppertal

Der Wuppertaler Immobilienmarkt profitiert vom Bergischen Land und den stabilen Preisen. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.400 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.100 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.