
Würzburg, mit rund 128.000 Einwohnern die Weinstadt in Franken und Universitätsstadt seit 1402, verbindet Barock und Wein: Die Würzburger Residenz als UNESCO-Welterbe im Barock, die Festung Marienberg über der Stadt, die Alte Mainbrücke mit Heiligenfiguren und das Frankenwein-Anbaugebiet prägen das Stadtbild und machen Würzburg für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen kosten in Würzburg durchschnittlich 3.700 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.200 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Würzburg hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Würzburg zuständig (Landgericht Würzburg: Ottostraße 3, 97070 Würzburg); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Würzburg ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Würzburg zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Würzburger Immobilienmarkt wird von der UNESCO-Residenz, der Weinregion Franken und der Universitätsstadt geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.700 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.200 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.