
Witten, mit rund 96.000 Einwohnern am südöstlichen Rand des Ruhrgebiets gelegen, verbindet Bergbaugeschichte und Uni-Nähe: Das Muttental als „Wiege des Ruhrbergbaus“, der Hohenstein als Felsen-Wahrzeichen, die Nähe zur Ruhr-Universität Bochum und das Märkische Museum prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Witten vergleichsweise moderate Preise.
Eigentumswohnungen werden in Witten durchschnittlich für 2.100 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.900 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Witten hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Witten zuständig (Amtsgericht Witten: Bergerstraße 11, 58452 Witten). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Amtsgericht Witten ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Witten zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Wittener Immobilienmarkt profitiert von der Ruhr-Uni-Nähe und den moderaten Preisen im Ruhrgebiet. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.100 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.900 €/m².
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.