Wiesbaden – Kurhaus

Maklerprovision zurückfordern in Wiesbaden

Wiesbaden, mit rund 291.000 Einwohnern die Landeshauptstadt Hessens, verbindet Kur und Politik: Das Kurhaus mit Spielbank im Herzen der Stadt, 26 heiße Thermalquellen, der Neroberg mit der Griechischen Kapelle und die Sektstadt (Henkell, Söhnlein) prägen das Stadtbild und machen Wiesbaden für viele Kaufinteressenten attraktiv – bei hohen Preisen.

Eigentumswohnungen kosten in Wiesbaden durchschnittlich 3.700 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.300 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Wiesbaden hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Wiesbaden zuständig (Landgericht Wiesbaden: Gerichtsstraße 11, 65185 Wiesbaden). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Wiesbaden

Landgericht Wiesbaden

Gerichtsstraße 11, 65185 Wiesbaden

Das Landgericht Wiesbaden ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Wiesbaden zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Wiesbaden

Der Wiesbadener Immobilienmarkt wird von der Landeshauptstadt-Funktion und dem Kurstadt-Flair geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.700 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.300 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.