
Velbert, mit rund 82.000 Einwohnern im Niederbergischen Land zwischen Wuppertal und Essen gelegen, verbindet Schlüsselindustrie und Radweg: Die historische Schlüssel- und Beschlägeindustrie („Schlösser“), Langenberg als historischer Stadtteil, der Panorama-Radweg Bergisches Land und die Lage im Bergischen Land prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Velbert moderate Preise.
Eigentumswohnungen kosten in Velbert durchschnittlich 2.400 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.100 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Velbert hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Velbert zuständig (Amtsgericht Velbert: Friedrichstraße 106, 42551 Velbert); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Amtsgericht Velbert ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Velbert zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Velberter Immobilienmarkt profitiert von der Schlüsselindustrie und der Lage im Niederbergischen Land. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.400 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.100 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.