
Siegen, mit rund 102.000 Einwohnern die Universitätsstadt in Südwestfalen seit 1972, verbindet Kultur und Mittelgebirge: Das Obere Schloss mit dem Siegerland-Museum, Siegen als Rubens-Stadt (Geburtsort von Peter Paul Rubens), das „Krönchen“ der Nikolaikirche und die Lage in der Mittelgebirgsregion prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Siegen moderate Preise.
Eigentumswohnungen kosten in Siegen durchschnittlich 2.300 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.000 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Siegen hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Siegen zuständig (Landgericht Siegen: Morleystraße 1, 57072 Siegen). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Siegen ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Siegen zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Siegener Immobilienmarkt wird von der Universitätsstadt und der Rubens-Stadt in Südwestfalen geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.300 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.000 €/m² – moderate Preise.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.