
Schwerin, mit rund 96.000 Einwohnern die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns, verbindet Märchenschloss und Seen: Das Schweriner Schloss als Märchenschloss auf der Schlossinsel, die sieben Seen rund um die Stadt, der Dom als gotisches Meisterwerk und die Tradition als Residenzstadt der Großherzöge prägen das Stadtbild und machen Schwerin für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen werden in Schwerin durchschnittlich für 2.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 2.000 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen dennoch schnell vierstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Schwerin hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Schwerin (Landgericht Schwerin: Arsenalstraße 9-11, 19053 Schwerin). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Schwerin ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Schwerin zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Schweriner Immobilienmarkt profitiert von der Landeshauptstadt-Funktion, dem Schloss und den Seen. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.200 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.000 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.