Regensburg – Steinerne Brücke und Dom

Maklerprovision zurückfordern in Regensburg

Regensburg, mit rund 153.000 Einwohnern die Donau-Metropole Bayerns, verbindet Welterbe und Lebensqualität: Die Steinerne Brücke als mittelalterliches Meisterwerk, der Dom St. Peter als gotisches Wahrzeichen, die Altstadt als UNESCO-Welterbe seit 2006 und die Historische Wurstkuchl als älteste Wurstbraterei der Welt prägen das Stadtbild. Die Nachfrage nach Wohnraum ist hoch – die Preise liegen im oberen Bereich.

Eigentumswohnungen kosten in Regensburg durchschnittlich 4.300 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.800 €/m². Bei diesen Preisen erreichen Maklerprovisionen schnell fünfstellige Beträge, deren Rückforderung sich nach dem BGH-Urteil unter Umständen lohnt.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Regensburg hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Regensburg zuständig (Landgericht Regensburg: Haidplatz 1, 93047 Regensburg); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Regensburg

Landgericht Regensburg

Haidplatz 1, 93047 Regensburg

Das Landgericht Regensburg ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Regensburg zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Regensburg

Der Regensburger Immobilienmarkt wird vom UNESCO-Welterbe und der hohen Nachfrage in Bayern geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 4.300 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.800 €/m².

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.