
Paderborn, mit rund 152.000 Einwohnern Universitätsstadt in Ostwestfalen, verbindet Dom und Technik: Der Paderborner Dom mit dem Liborius-Schrein, das Drei-Hasen-Fenster am Rathaus, die Paderquellen mit rund 200 Quellen im Stadtgebiet und das Heinz-Nixdorf-MuseumsForum als größtes Computermuseum der Welt prägen das Stadtbild und machen Paderborn für viele Kaufinteressenten attraktiv – bei moderaten Preisen.
Eigentumswohnungen kosten in Paderborn durchschnittlich 2.600 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.300 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Paderborn hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Paderborn zuständig (Landgericht Paderborn: Am Bogen 4, 33098 Paderborn). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Paderborn ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Paderborn zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Paderborner Immobilienmarkt wird von der Universitätsstadt und der ostwestfälischen Lage geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.600 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.300 €/m² – moderate Preise.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.