
Osnabrück, mit rund 165.000 Einwohnern die Friedensstadt an der Hase, verbindet Geschichte und Grün: Der Friedenssaal zum Westfälischen Frieden 1648, der Dom St. Peter in romanisch-gotischer Prägung, das Felix-Nussbaum-Haus, der Zoo am Schölerberg als Waldzoo und die Altstadt prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Osnabrück solide Preise bei guter Lebensqualität.
Eigentumswohnungen kosten in Osnabrück durchschnittlich 2.700 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.400 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vierstellige oder fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Osnabrück hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Osnabrück zuständig (Landgericht Osnabrück: Am Schneiderkamp 2, 49074 Osnabrück). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Osnabrück ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Osnabrück zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Osnabrücker Immobilienmarkt profitiert von der Friedensstadt, der soliden Preisentwicklung und der Lebensqualität. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.700 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.400 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.