Nürnberg – Kaiserburg über der Altstadt

Maklerprovision zurückfordern in Nürnberg

Nürnberg, mit rund 524.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Bayerns, verbindet Geschichte und Gegenwart: Die Kaiserburg über der Altstadt, der weltberühmte Christkindlesmarkt, das Reichsparteitagsgelände mit Dokumentationszentrum und Albrecht Dürer als Geburtsstadt prägen das Stadtbild. Der Immobilienmarkt zeigt sich stabil.

Eigentumswohnungen kosten in Nürnberg durchschnittlich 3.800 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.200 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Nürnberg hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Nürnberg-Fürth zuständig (Landgericht Nürnberg-Fürth: Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Nürnberg

Landgericht Nürnberg-Fürth

Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg

Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Nürnberg zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Nürnberg

Der Nürnberger Immobilienmarkt zeigt sich stabil; Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.800 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.200 €/m². Die Nachfrage wird von Wirtschaft, Kultur und der zentralen Lage in Bayern getragen.

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.