
München, mit rund 1,6 Millionen Einwohnern die Landeshauptstadt Bayerns und teuerste Stadt Deutschlands, verbindet Kultur und Wirtschaft: Der Marienplatz mit Neuem Rathaus und Glockenspiel, die Frauenkirche mit ihren markanten Zwiebeltürmen, die Gründung 1158 durch Heinrich den Löwen, das Oktoberfest mit jährlich rund 6 Millionen Besuchern und die Sitze von BMW und Siemens prägen das Stadtbild. Die Preisentwicklung verläuft mit +1,1 % moderat – bei absoluten Spitzenpreisen.
Eigentumswohnungen kosten in München durchschnittlich 7.482 €/m², Einfamilienhäuser rund 6.000 €/m². Bei diesen Preisen summieren sich Maklerprovisionen schnell auf fünfstellige oder gar sechsstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in München hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht München I zuständig (Landgericht München I: Prielmayerstraße 7, 80335 München). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht München I ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk München zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Münchner Immobilienmarkt bleibt mit 7.482 €/m² (Wohnungen) und 6.000 €/m² (Häuser) der teuerste in Deutschland; die Preisentwicklung verläuft mit +1,1 % moderat. Die Nachfrage wird von Wirtschaft, Kultur und Lebensqualität getragen.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.