
Moers, mit rund 105.000 Einwohnern am Niederrhein gelegen, verbindet Grafenstadt und Metropolregion: Schloss Moers als Grafenschloss mit Museum, die ländliche Umgebung am Niederrhein, das Jazz-Festival und die Duisburg-Nähe in der Metropolregion Rhein-Ruhr prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Moers vergleichsweise moderate Preise.
Eigentumswohnungen werden in Moers durchschnittlich für 2.100 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.900 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Moers hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Kleve zuständig (Landgericht Kleve: Nassauerallee 1, 47533 Kleve); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Kleve ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Moers zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Moerser Immobilienmarkt profitiert von der Duisburg-Nähe und den moderaten Preisen. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.100 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.900 €/m².
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.