Mönchengladbach – Schloss Rheydt

Maklerprovision zurückfordern in Mönchengladbach

Mönchengladbach, mit rund 260.000 Einwohnern am Niederrhein gelegen, verbindet Kultur und Sport: Das Abteiberg Museum für moderne Kunst, Borussia Mönchengladbach als traditionsreicher Verein, Schloss Rheydt als Renaissanceschloss und die von der Textilindustrie geprägte Geschichte prägen das Stadtbild. Die Grenzregion zu den Niederlanden und die vergleichsweise moderaten Preise machen die Stadt für viele Kaufinteressenten attraktiv.

Eigentumswohnungen werden in Mönchengladbach durchschnittlich für 2.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.900 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Mönchengladbach hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Mönchengladbach zuständig (Landgericht Mönchengladbach: Hohenzollernstraße 15, 41061 Mönchengladbach). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Mönchengladbach

Landgericht Mönchengladbach

Hohenzollernstraße 15, 41061 Mönchengladbach

Das Landgericht Mönchengladbach ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Mönchengladbach zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Mönchengladbach

Der Mönchengladbacher Immobilienmarkt profitiert vom Niederrhein und den moderaten Preisen. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.200 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.900 €/m².

Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.