
Marl, mit rund 84.000 Einwohnern im nördlichen Ruhrgebiet gelegen, verbindet Chemie und Kultur: Der Chemiepark Marl mit Evonik, das Skulpturenmuseum Glaskasten, das Grimme-Institut mit dem Medienpreis und soziale Wohnmodelle wie „Neue Nachbarschaft“ prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Marl vergleichsweise günstige Preise.
Eigentumswohnungen werden in Marl durchschnittlich für 1.900 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.700 €/m². Das Preisniveau ist im bundesweiten Vergleich moderat; dennoch können Maklerprovisionen bei üblichen Kaufpreisen beträchtlich sein und nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Marl hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Marl (Amtsgericht Marl: Willy-Brandt-Allee 2, 45770 Marl). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Amtsgericht Marl ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Marl zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Marler Immobilienmarkt profitiert vom Chemiepark und den günstigen Preisen im Ruhrgebiet. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 1.900 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.700 €/m².
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.