
Mainz, die Landeshauptstadt Rheinland-Pfalz mit rund 199.000 Einwohnern am Rhein, verbindet Medien und Tradition: Der Mainzer Dom als romanisches Meisterwerk, das Gutenberg-Museum zum Buchdruck-Erfinder, der ZDF-Hauptsitz und die Fastnacht als rheinische Karnevalstradition prägen das Stadtbild und machen Mainz für viele Kaufinteressenten attraktiv.
Eigentumswohnungen kosten in Mainz durchschnittlich 3.600 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.200 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Mainz hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Mainz (Landgericht Mainz: Ernst-Ludwig-Straße 1, 55116 Mainz). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Mainz ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Mainz zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Mainzer Immobilienmarkt wird von der Landeshauptstadt-Funktion, der Rheinlage und dem ZDF-Standort geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.600 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.200 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.