Magdeburg – Dom und Elbufer

Maklerprovision zurückfordern in Magdeburg

Magdeburg, mit rund 239.000 Einwohnern die Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts, verbindet Geschichte und Moderne: Der Magdeburger Dom als älteste gotische Kathedrale Deutschlands, Otto von Guericke mit dem Halbkugelversuch, die Grüne Zitadelle von Hundertwasser und die Elbuferpromenade prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Magdeburg vergleichsweise moderate Preise bei stabiler Entwicklung.

Eigentumswohnungen werden in Magdeburg durchschnittlich für 2.100 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.900 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen dennoch schnell vierstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Magdeburg hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Magdeburg zuständig (Landgericht Magdeburg: Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Magdeburg

Landgericht Magdeburg

Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg

Das Landgericht Magdeburg ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Magdeburg zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Magdeburg

Der Magdeburger Immobilienmarkt wird von der Landeshauptstadt-Funktion und der moderaten Preisentwicklung geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.100 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.900 €/m².

Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.