Ludwigsburg – Residenzschloss

Maklerprovision zurückfordern in Ludwigsburg

Ludwigsburg, mit rund 94.000 Einwohnern im Stuttgart-Speckgürtel gelegen, verbindet Barock und Film: Das Residenzschloss als größtes unzerstörtes Barockschloss Europas, „Blühendes Barock“ als Gartenschau, die Porzellanmanufaktur seit 1758 und die Filmakademie Baden-Württemberg prägen die Residenzstadt und machen Ludwigsburg für viele Kaufinteressenten attraktiv – bei hohen Preisen.

Eigentumswohnungen kosten in Ludwigsburg durchschnittlich 3.900 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.500 €/m². Bei diesen Preisen erreichen Maklerprovisionen schnell fünfstellige Beträge, deren Rückforderung sich nach dem BGH-Urteil unter Umständen lohnt.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Ludwigsburg hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Ludwigsburg (Amtsgericht Ludwigsburg: Hindenburgstraße 2, 71638 Ludwigsburg). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Ludwigsburg

Amtsgericht Ludwigsburg

Hindenburgstraße 2, 71638 Ludwigsburg

Das Amtsgericht Ludwigsburg ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Ludwigsburg zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Ludwigsburg

Der Ludwigsburger Immobilienmarkt wird von der Stuttgart-Nähe, dem Barockschloss und der Filmakademie geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.900 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.500 €/m² – Ludwigsburg zählt zu den teureren Städten in der Region.

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.