
Köln, mit rund 1,1 Millionen Einwohnern die viertgrößte Stadt Deutschlands, verbindet Dom, Karneval und Rhein: Der Kölner Dom als UNESCO-Welterbe und meistbesuchte Sehenswürdigkeit, die Hohenzollernbrücke mit den Liebesschlössern, die römische Gründung 50 n. Chr. als Colonia und die Karnevalshochburg am Rhein prägen das Stadtbild. Der Markt verzeichnet mit +3,4 % starkes Wachstum.
Eigentumswohnungen kosten in Köln durchschnittlich 3.738 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.220 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen fällt die Maklerprovision entsprechend hoch aus – ein Betrag, der nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden kann.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Köln hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Köln (Landgericht Köln: Luxemburger Straße 101, 50939 Köln). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Köln ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Köln zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Kölner Immobilienmarkt zeigt mit +3,4 % hohe Dynamik. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.738 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.220 €/m². Die Nachfrage bleibt durch Dom, Karneval und Rheinlage hoch.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.