
Hildesheim, mit rund 102.000 Einwohnern eine Kulturstadt Niedersachsens, verbindet Welterbe und Fachwerk: Dom und Michaeliskirche zählen zum UNESCO-Welterbe; der tausendjährige Rosenstock gilt als ältester weltweit, der Marktplatz mit seinem Fachwerk-Ensemble und der Domschatz prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Hildesheim moderate Preise.
Eigentumswohnungen werden in Hildesheim durchschnittlich für 2.400 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 2.100 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen dennoch schnell vierstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Hildesheim hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Hildesheim zuständig (Landgericht Hildesheim: Rathausstraße 4, 31134 Hildesheim). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Hildesheim ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Hildesheim zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Hildesheimer Immobilienmarkt profitiert vom UNESCO-Welterbe und der zentralen Lage in Niedersachsen. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.400 €/m², Einfamilienhäuser bei 2.100 €/m² – Hildesheim zählt zu den preislich zugänglicheren Städten.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.