
Herne, mit rund 160.000 Einwohnern eine Ruhrgebietsstadt mit starker Bergbaugeschichte, verbindet Tradition und Freizeit: Die Cranger Kirmes als größtes Volksfest in NRW, das LWL-Museum für Archäologie, der Revierpark Gysenberg und die Akademie Mont-Cenis prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Herne vergleichsweise niedrige Preise.
Eigentumswohnungen werden in Herne durchschnittlich für 1.900 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.700 €/m². Das Preisniveau ist im bundesweiten Vergleich moderat; dennoch können Maklerprovisionen bei üblichen Kaufpreisen beträchtlich sein und nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Herne hat. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Herne zuständig (Amtsgericht Herne: Friedrich-Ebert-Platz 1, 44623 Herne). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Amtsgericht Herne ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Herne zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Herneer Immobilienmarkt bietet im Ruhrgebiet vergleichsweise niedrige Preise: Eigentumswohnungen bei 1.900 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.700 €/m².
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.