
Heidelberg, mit rund 160.000 Einwohnern eine der bekanntesten Tourismus- und Wissenschaftsstädte Deutschlands, verbindet Romantik und Forschung: Das Heidelberger Schloss als Ruine über dem Neckar, die Alte Brücke (Karl-Theodor-Brücke), die älteste Universität Deutschlands (1386) und der Philosophenweg mit Panoramablick prägen das Stadtbild. Die Nachfrage nach Wohnraum ist hoch – die Preise zählen zu den höchsten in Deutschland.
Eigentumswohnungen kosten in Heidelberg durchschnittlich 5.000 €/m², Einfamilienhäuser rund 4.400 €/m². Das Preisniveau liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt; Maklerprovisionen erreichen bei üblichen Kaufpreisen regelmäßig fünfstellige Summen, deren Rückforderung sich nach dem BGH-Urteil unter Umständen lohnt.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Heidelberg hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Heidelberg zuständig (Landgericht Heidelberg: Kurfürstenanlage 72, 69115 Heidelberg); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Heidelberg ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Heidelberg zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Heidelberger Immobilienmarkt wird von der ältesten Universität Deutschlands, der Neckar-Romantik und der hohen Tourismusnachfrage geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 5.000 €/m², Einfamilienhäuser bei 4.400 €/m² – Heidelberg zählt zu den teuersten Städten Deutschlands.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
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