
Hamm, mit rund 180.000 Einwohnern am Ostrand des Ruhrgebiets gelegen, verbindet Vielfalt und gute Erreichbarkeit: Der Sri-Kamadchi-Ampal-Tempel als größter Hindutempel Europas, das Maximare als Freizeitbad, die Hammer Kurve als Eisenbahn-Knotenpunkt und die Pauluskirche als neugotische Hallenkirche prägen das Stadtbild. Für Immobilienkäufer bietet Hamm vergleichsweise günstige Preise.
Eigentumswohnungen werden in Hamm durchschnittlich für 2.100 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.900 €/m². Das Preisniveau ist im bundesweiten Vergleich moderat; dennoch können Maklerprovisionen bei üblichen Kaufpreisen beträchtlich sein und nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Hamm hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Hamm (Landgericht Hamm: Heßlerstraße 53, 59065 Hamm). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam.
Das Landgericht Hamm ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Hamm zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Hammer Immobilienmarkt profitiert von der Lage am Ostrand des Ruhrgebiets und den vergleichsweise günstigen Preisen. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.100 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.900 €/m².
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.