
Gießen, mit rund 89.000 Einwohnern und etwa 40.000 Studierenden eine der größten Studentenstädte Deutschlands, verbindet Wissenschaft und Lebensqualität an der Lahn: Die Justus-Liebig-Universität seit 1607, das Mathematikum als Mitmach-Museum und das Liebig-Museum zur Chemie-Geschichte prägen die Stadt in Mittelhessen und halten die Nachfrage nach Wohnraum hoch.
Eigentumswohnungen kosten in Gießen durchschnittlich 2.600 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.300 €/m². Bei üblichen Kaufpreisen erreichen Maklerprovisionen regelmäßig vierstellige oder fünfstellige Beträge, deren Rückforderung sich nach dem BGH-Urteil unter Umständen lohnt.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Gießen hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Gießen zuständig (Landgericht Gießen: Ostanlage 11, 35390 Gießen); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Gießen ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Gießen zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Gießener Immobilienmarkt wird von der Universität und der Studentennachfrage in Mittelhessen geprägt. Eigentumswohnungen werden im Durchschnitt für 2.600 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 2.300 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.