
Fürth, mit rund 128.000 Einwohnern die „Kleeblattstadt“ und mit Nürnberg nahezu verwachsen, blickt auf die erste deutsche Eisenbahnstrecke Nürnberg–Fürth (1835) zurück. Das Stadttheater im Jugendstil, das Rundfunkmuseum und die Lage als Nürnberg-Nachbarstadt prägen das Stadtbild; die Nachfrage nach Wohnraum bleibt hoch und die Preise liegen im oberen Bereich der Metropolregion.
Eigentumswohnungen werden in Fürth durchschnittlich für 3.500 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 3.100 €/m². Bei diesen Preisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge, deren Rückforderung sich nach dem BGH-Urteil unter Umständen lohnt.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Fürth hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Nürnberg-Fürth (Landgericht Nürnberg-Fürth: Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Fürth zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Fürther Immobilienmarkt profitiert von der Nürnberg-Nähe und der hohen Nachfrage in der Metropolregion. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.500 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.100 €/m².
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
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