Esslingen am Neckar – Altstadt und Neckar

Maklerprovision zurückfordern in Esslingen am Neckar

Esslingen am Neckar, mit rund 93.000 Einwohnern unmittelbar an Stuttgart grenzend, verbindet eine der besterhaltenen Fachwerk-Altstädte Deutschlands mit Weinbau in den Steillagen und einem bedeutenden Daimler-Standort. Die Burg Esslingen über der Stadt, die Neckarlage und die Rolle als Nachbarstadt Stuttgarts im Neckartal machen die Stadt für viele Kaufinteressenten attraktiv – bei vergleichsweise hohen Preisen.

Eigentumswohnungen werden in Esslingen am Neckar durchschnittlich für 3.800 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 3.400 €/m². Die Stuttgart-Nähe und die Lage im Neckartal stützen die Nachfrage; Maklerprovisionen erreichen bei diesen Preisen regelmäßig fünfstellige Summen, deren Rückforderung sich für Betroffene lohnen kann.

Das BGH-Urteil ist auch für Ansprüche gegen Makler mit Sitz in Esslingen am Neckar relevant. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Esslingen zuständig (Amtsgericht Esslingen: Urbanstraße 1, 73728 Esslingen); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam.

Zuständiges Gericht in Esslingen am Neckar

Amtsgericht Esslingen

Urbanstraße 1, 73728 Esslingen

Das Amtsgericht Esslingen ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Esslingen am Neckar zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Esslingen am Neckar

Der Immobilienmarkt in Esslingen am Neckar wird von der Stuttgart-Nähe, der Fachwerk-Altstadt, dem Weinbau und dem Daimler-Standort geprägt. Eigentumswohnungen werden im Durchschnitt für 3.800 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 3.400 €/m² – das Preisniveau liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt.

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.