
Erlangen, mit rund 113.000 Einwohnern im Ballungsraum Nürnberg gelegen, verbindet Wissenschaft und Wirtschaft: Die Friedrich-Alexander-Universität und der Siemens-Standort für Medizintechnik prägen die Stadt; der barocke Schlossgarten und die Tradition der Hugenotten-Planstadt geben ihr ein unverwechselbares Gesicht. Die Bergkirchweih als eines der größten Bierfeste Deutschlands lockt jährlich viele Besucher – und die Nachfrage nach Wohnraum bleibt hoch.
Eigentumswohnungen kosten in Erlangen durchschnittlich 3.600 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.200 €/m². Bei diesen Preisen erreichen Maklerprovisionen schnell vier- bis fünfstellige Beträge, deren Rückforderung sich nach dem BGH-Urteil unter Umständen lohnt.
Das BGH-Urteil ist auch für Ansprüche gegen Makler mit Sitz in Erlangen relevant. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sitz des Maklers (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Je nach Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Erlangen zuständig (Amtsgericht Erlangen: Schuhstraße 2, 91052 Erlangen). Seit 2026 werden Klagen mit Streitwert bis 10.000 € vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Amtsgericht Erlangen ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Erlangen zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Erlangener Immobilienmarkt wird von der Nachfrage durch Universität, Siemens und die Metropolregion Nürnberg geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.600 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.200 €/m² – Erlangen zählt damit zu den teureren Städten in Bayern.
Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
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