
Duisburg, mit rund 499.000 Einwohnern eine der größten Städte des Ruhrgebiets, beherbergt den größten Binnenhafen der Welt und hat den Strukturwandel von der Stahlproduktion zur vielfältigen Stadt erfolgreich mitgestaltet. Der Landschaftspark Duisburg-Nord auf dem Gelände einer ehemaligen Hütte und die Sechs-Seen-Platte als Naherholungsgebiet prägen das Stadtbild und machen Duisburg für viele Kaufinteressenten bei vergleichsweise günstigen Preisen attraktiv.
Eigentumswohnungen werden in Duisburg durchschnittlich für 2.100 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.900 €/m². Das Preisniveau ist im bundesweiten Vergleich moderat; dennoch summieren sich Maklerprovisionen bei üblichen Kaufpreisen auf beträchtliche Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Duisburg hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Duisburg (Landgericht Duisburg: König-Heinrich-Platz, 47051 Duisburg). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.
Das Landgericht Duisburg ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Duisburg zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Duisburger Immobilienmarkt profitiert von der Binnenhafen-Funktion und der Lage im Ruhrgebiet. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 2.100 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.900 €/m² – Duisburg zählt zu den günstigeren Großstädten.
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Online-Maklervertrag vollständig zurückgefordert werden. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam.
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