Düsseldorf – Rheinufer und Skyline

Maklerprovision zurückfordern in Düsseldorf

Düsseldorf, die Landeshauptstadt Nordrhein-Westfalens mit rund 622.000 Einwohnern, verbindet internationale Messe- und Modemetropole mit hoher Lebensqualität. Der Rheinturm und die Rheinuferpromenade, die Königsallee als Luxus-Shoppingmeile und die Altstadt – „längste Theke der Welt“ – prägen das Stadtbild und machen Düsseldorf für viele Immobilienkäufer attraktiv.

Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen liegt in Düsseldorf bei 3.533 €/m², Einfamilienhäuser werden bei rund 3.275 €/m² gehandelt. Der Markt verzeichnet mit +4,5 % starkes Wachstum. Bei diesen Preisen summieren sich Maklerprovisionen schnell auf fünfstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil unter Umständen zurückgefordert werden können.

Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Düsseldorf hat. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Düsseldorf zuständig (Landgericht Düsseldorf: Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Betroffene sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen.

Zuständiges Gericht in Düsseldorf

Landgericht Düsseldorf

Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf

Das Landgericht Düsseldorf ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Düsseldorf zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Düsseldorf

Der Düsseldorfer Immobilienmarkt wird von der Landeshauptstadt-Funktion, den Messen und der internationalen Nachfrage geprägt. Eigentumswohnungen liegen im Schnitt bei 3.533 €/m², Einfamilienhäuser bei 3.275 €/m²; die Preisentwicklung zeigt mit +4,5 % starkes Wachstum.

Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.