
Bottrop, am nördlichen Rand des Ruhrgebiets gelegen, zählt rund 117.000 Einwohner und verbindet Industriekultur mit Freizeitangeboten: Der Tetraeder als Landmarke über der Stadt, das Alpincenter mit seiner Skihalle, der Revierpark Vonderort und die Nähe zum Movie Park Germany prägen das Umfeld. Für Immobilienkäufer bietet die Stadt vergleichsweise günstige Preise bei guter Anbindung.
Eigentumswohnungen werden in Bottrop durchschnittlich für 2.000 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für rund 1.800 €/m². Das Preisniveau ist im bundesweiten Vergleich moderat; dennoch summieren sich Maklerprovisionen bei üblichen Kaufpreisen schnell auf beträchtliche Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil möglicherweise zustehen.
Das BGH-Urteil betrifft auch Online-Maklerverträge, wenn der Makler seinen Sitz in Bottrop hat. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Bottrop (Amtsgericht Bottrop: Paßstraße 11, 46236 Bottrop). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam.
Das Amtsgericht Bottrop ist bei Streitwerten bis 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bereich Bottrop zuständig. Amtsgerichte sind die erste Instanz für zivilrechtliche Streitigkeiten im unteren Streitwertbereich. Maßgeblich ist der allgemeine Gerichtsstand am Sitz des Beklagten – der Makler mit Sitz im Gerichtsbezirk kann hier verklagt werden.
Der Bottroper Immobilienmarkt bietet vergleichsweise günstige Einstiegspreise: Eigentumswohnungen bei rund 2.000 €/m², Einfamilienhäuser bei 1.800 €/m². Die Lage im Ruhrgebiet und die Freizeitangebote halten die Nachfrage stabil.
Trotz moderater Preise können auch hier gezahlte Maklerprovisionen bei einem unwirksamen Vertrag vollständig zurückgefordert werden. Betroffene sollten ihre Ansprüche prüfen lassen.
Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.