
Bochum, mit rund 366.000 Einwohnern eine der großen Städte des Ruhrgebiets, blickt auf eine starke Bergbauvergangenheit zurück und hat sich zu einem Kultur- und Wissenschaftsstandort gewandelt. Das Deutsche Bergbau-Museum gilt als das weltgrößte seiner Art; das Schauspielhaus Bochum und die Ruhr-Universität – die größte Hochschule in NRW – prägen die Stadt. Das Bermudadreieck steht für eine lebendige Kneipenkultur und zieht auch Immobilienkäufer an.
Eigentumswohnungen kosten in Bochum durchschnittlich 2.300 €/m², Einfamilienhäuser rund 2.000 €/m². Trotz moderater Preisentwicklung summieren sich Maklerprovisionen bei üblichen Kaufpreisen schnell auf vierstellige Beträge – Beträge, die nach dem BGH-Urteil möglicherweise zurückgefordert werden können.
Das BGH-Urteil ist auch für Ansprüche gegen Makler mit Sitz in Bochum relevant. Maßgeblich für den Gerichtsstand ist der Sitz des Maklers (§§ 12, 17 ZPO). Abhängig vom Streitwert sind das Amtsgericht oder das Landgericht Bochum zuständig (Landgericht Bochum: Viktoriastraße 11, 44787 Bochum); seit 2026 sind Verfahren bis 10.000 € Streitwert den Amtsgerichten zugewiesen. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam, um keine Fristen zu versäumen.
Das Landgericht Bochum ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Bochum zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.
Der Bochumer Immobilienmarkt ist von der Ruhrgebietslage und der Nachfrage durch Universität und Kultur geprägt. Eigentumswohnungen werden im Durchschnitt für 2.300 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 2.000 €/m² – Bochum zählt zu den preislich zugänglicheren Großstädten.
Auch bei moderaten Preisen erreichen Maklerprovisionen regelmäßig beträchtliche Summen. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.
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