Augsburg – Fuggerei und historische Altstadt

Maklerprovision zurückfordern in Augsburg

Augsburg, mit rund 295.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Bayerns, blickt auf eine lange Geschichte zurück: Als Augusta Vindelicorum von den Römern gegründet, prägen heute die Fuggerei – die älteste Sozialsiedlung der Welt (1521) –, die weltbekannte Augsburger Puppenkiste und eine reiche Renaissance-Architektur mit prächtigen Brunnen das Stadtbild. Die Stadt am Friedensfest erinnert an den Augsburger Religionsfrieden von 1555 und zieht zugleich viele Kaufinteressenten aus der Metropolregion München an.

Eigentumswohnungen kosten in Augsburg durchschnittlich 4.200 €/m², Einfamilienhäuser rund 3.600 €/m². Die Nähe zu München schlägt sich in vergleichsweise hohen Preisen nieder; Maklerprovisionen erreichen dabei regelmäßig fünfstellige Summen, deren Rückforderung sich für Betroffene lohnen kann.

Das BGH-Urteil ist auch für Ansprüche gegen Makler mit Sitz in Augsburg relevant. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Beklagten, beim Makler also nach dessen Sitz (vgl. §§ 12, 17 ZPO). Über Klagen entscheiden – je nach Streitwert – das Amtsgericht oder das Landgericht Augsburg (Landgericht Augsburg: Kornhausgasse 2, 86152 Augsburg). Seit 2026 werden Klagen bis 10.000 € Streitwert vor den Amtsgerichten verhandelt. Eine zeitnahe Prüfung der Ansprüche ist ratsam, um keine Fristen zu versäumen.

Zuständiges Gericht in Augsburg

Landgericht Augsburg

Kornhausgasse 2, 86152 Augsburg

Das Landgericht Augsburg ist bei Streitwerten über 10.000 € für zivilrechtliche Klagen im Bezirk Augsburg zuständig. Landgerichte behandeln komplexere zivilrechtliche Streitigkeiten und fungieren auch als Berufungsinstanz für Amtsgerichte. Zuständig ist das Gericht am Sitz des Beklagten – also dort, wo der Makler seinen Sitz hat. Rückforderungsansprüche gegen Immobilienmakler mit Sitz im Gerichtsbezirk werden hier verhandelt.

Das BGH-Urteil einfach erklärt: Ihr Weg zur Rückzahlung der Maklerprovision

Häufige Fragen

Immobilienmarkt in Augsburg

Der Augsburger Immobilienmarkt ist von der Nähe zu München und der eigenen Wirtschafts- und Kulturgeschichte geprägt. Eigentumswohnungen werden im Durchschnitt für 4.200 €/m² gehandelt, Einfamilienhäuser für 3.600 €/m² – Augsburg zählt damit zu den hochpreisigeren Städten in Bayern.

Die Nachfrage bleibt aufgrund der guten Anbindung und der Lebensqualität in der Fuggerstadt hoch. Bei den üblichen Kaufpreisen fallen Maklerprovisionen entsprechend hoch aus. Wer über einen Online-Maklervertrag gekauft hat, sollte prüfen lassen, ob eine Rückforderung nach dem BGH-Urteil in Betracht kommt.

Mehr Informationen zur Rückforderung von Maklerprovision.